Gesundheit im Einklang mit der Natur
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 Lunzenauer Stadtratsinitiative der Freien Wähler für Flussbadestelle in der Zwickauer Mulde

 

04.05.2026: Lunzenauer Stadtratsinitiative für Flussbadestelle in der Zwickauer Mulde

 

Die Stadt Lunzenau liegt an der Zwickauer Mulde. Früher gab es im Ort Flussbadestellen. Heute baden wieder Menschen im Fluss. Die Stadtratsfraktion der Freien Wähler brachte in die heutige Stadtratssitzung den Auftrag an die Stadtverwaltung ein, die Machbarkeit einer Flussbadestelle im Lunzenauer Stadtgebiet zu prüfen.

 

Wir unterstützen die Beschlussvorlage mit einem Handzettel mit den Argumenten:

 

- Der Klimawandel macht Flussbaden, bei guter Wasserqualität, für Einheimische und Touristen in heißen Sommern zu einer gefragten Erfrischung. Lunzenau bietet gute Bedingungen hierfür.

 

- Flussbaden hatte in Lunzenau bis 1945 Tradition und heute baden hier wieder Menschen in der Mulde

 

- Flussbadestellen kommen europaweit wieder - z.B. in Berlin, Dresden, London, Paris, Prag.

 

- Flussbaden ist in Sachsen allgemeines Gemeingebrauchsrecht gem. §25 Wasserhaushaltsgesetz und §16 Sächsisches Wassergesetz.

 

- Lunzenau gehört seit 2012 zur Bilz Gesundheits- und Aktivregion. Mit dem Ziel der Stärkung der Region als Gesundheits- und Erholungsort verpflichteten sich die Vertragspartner - die Städte Burgstädt, Penig und Lunzenau - im Kooperationsvertrag zur Umsetzung von Gesundheits- und Tourismusprojekten, die auf dem Wirken des Naturheilkundlers Friedrich Eduard Bilz basieren.

 

- Flussbaden war ein wichtiges Anliegen im Wirken von Friedrich Eduard Bilz.

 

 Bilz schreibt  in: Bilz Das neue Natur-Heilverfahren“, 27. Auflage, Seite 1215, Abschnitt "Das Baden und die Pflege der Haut“: ".In jedem Ort sollte für ein unentgeltliches Bad, wo jedermann nach Belieben baden kann, gesorgt sein. Etwas Notwendigeres, die Gesundheit Förderndes giebt es für keine Gemeindeverwaltung. … Jeder welcher dazu beiträgt, in der Gemeinde wieder ein unentgeltliches Bad zu ermöglichen, erwirbt sich ein sehr großes Verdienst! … Weil nicht überall Flüsse vorhanden und nicht jeder Zeit und Gelegenheit zum Baden im Freien hat, so suche man in großen Städten Badeanstalten auf.“  Bilz fordert somit unentgeltliches Flussbaden.

 

Nun liegt mit der Beschlussvorlage auch eine Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung als Eigentümerin des Gewässergrundstücks und Gewässerunterhaltungspflichtige vor mit der Empfehlung der Ablehnung der Beschlussvorlage. Diese Stellungnahme der LTV nimmt das Ergebnis der zu beschließenden Prüfung bzw. der Machbarkeitsstudie ohne Variantenprüfung bedauerlicherweise bereits vorweg. Die dort erwähnten Aufbauten sind unseres Erachtens nicht unbedingt notwendig und kann, falls doch notwendig, außerhalb des Gewässerrandstreifens nach § 24 SächsWG angeordnet werden.

 

Vorschlag für Lunzenau: Favorisierung des Ufers hinter dem Lunzenauer Rathaus als Flussbadestelle. Zugang über das vorhandene Ufer oder maximal eine Stufe parallel zum Wasser ohne Geländer oder mit bei Hochwasser entfern- oder umlegbarem Geländer (wie Parkpoller). Saisonal gestellte Umkleidekabine außerhalb des Gewässerrandstreifens aus Holz oder Glasfaserkunststoff. Infotafel vor Ort: Benutzung auf eigene Gefahr. Warnung vor dem Verschlucken des Wassers. Hinweis auf öffentliche Toiletten.

 

Die Stadtverwaltung steht der Einrichtung einer öffentlichen Flussbadestelle auf Grund einer ablehnenden Beurteilung der Landestalsperrenverwaltung derzeit ablehnend gegenüber. Der Stadtrat vertagte den Beschluss.

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